1. Anmeldung
Die Onlineanmeldung über die Internetseite der CAD-Mode-Schule Entwurf & Schnitt Christine C. Eschner-Henning, G7, 22, D-68159 Mannheim, (nachfolgend CAD-Mode-Schule) stellt eine unverbindliche Reservierung dar. Der Teilnehmer erhält daraufhin per Post, Telefax oder E-Mail die Anmeldeunterlagen. Mit Eingang der vom Teilnehmer unterschriebenen Anmeldung bestätigt die CAD-Mode-Schule diese schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail, wodurch ein verbindlicher Schulungsvertrag mit den nachfolgenden Bedingungen zwischen CAD-Mode-Schule und dem Teilnehmer zustande kommt. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, wird der Teilnehmer über die Zurückweisung seiner Anmeldung unverzüglich informiert.
2. Rücktritt
a) Dem Teilnehmer steht bis zum Schulungsbeginn ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der CAD-Mode-Schule erfolgen.
b) Bei einem Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Schulungsbeginn entstehen Stornierungskosten in Höhe von 15% des Schulungsentgelts, die sofort zur Zahlung fällig sind. Die Kosten können auf das Entgelt einer anderen gleichwertigen Schulung in den folgenden sechs Monaten angerechnet werden. Bei Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Schulungsbeginn sind 80% des Schulungsentgelts zu zahlen. Erscheint der Teilneh¬mer ohne rechtzeitigen Rücktritt nicht zur Schulung, ist das Schulungsentgelt in voller Höhe zu zahlen.
c) Der Teilnehmer hat bis zum Schulungsbeginn die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu stellen. Ist die Teilnahme an der Schulung oder die Gewährung eines vergünstigten Schulungsentgelts an besondere Voraussetzungen geknüpft, müssen die Voraussetzungen auch in der Person des Ersatzteilnehmers gegeben sein. Der Ersatzteilnehmer hat mindestens das Schulungsentgelt des zurücktretenden Teilnehmers zu zahlen. Die CAD- Mode-Schule ist berechtigt, vom zurücktretenden Teilnehmer erhaltene Zahlungen mit dem Schulungsentgelt des Ersatzteilnehmers zu verrechnen.
3. Schulung
a) Der Schulungsinhalt und -umfang richten sich nach den jeweiligen Beschreibungen des Schulungsangebotes. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten. Die täglichen Schulungszeiten beinhalten regelmäßige Pausen, die nicht zum Schulungsumfang gehören.
b) Der Schulungsinhalt kann von der CAD-Mode-Schule im Interesse des Schulungsziels modifiziert werden.
c) Die CAD-Mode-Schule kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (i.d.R. vier Teilnehmer), Ausfall des Dozenten oder bei von der CAD-Mode-Schule nicht zu vertretenden Umständen die Schulung jederzeit absagen und vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahltes Schulungsentgelt wird um¬gehend (nach Beginn der Schulung anteilig) erstattet. Weitergehende Ersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu, falls die CAD-Mode-Schule nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelte.
d) Nach Teilnahme an einer mehrtägigen Schulung erhält der Teilnehmer ein Abschlusszertifikat mit konkreter Schulungsbeschreibung. Die Ausstellung des Zertifikats ist davon abhängig, dass das Schulungsentgelt rechtzeitig bezahlt wurde, der Teilnehmer an mindestens 80% der Schulungstage anwesend war und kein Verstoß gegen die Schulungsordnung im Sinne von Ziffer 5 c) gegeben ist.
4. Schulungsentgelt
a) Das Schulungsentgelt wird in der Anmeldebestätigung als Bruttobetrag verbindlich angegeben. Falls die Schulung umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Andernfalls ist die Schulung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit. Das Entgelt umfasst die Schulungsdurchführung, die Schulungsunterlagen sowie schulungsabhängig die Nutzung eines PC-Arbeitsplatzes (einschließlich Scanner und Drucker) und die hierfür erforderlichen Verbrauchsmaterialien.
b) Das Schulungsentgelt ist zwei Wochen vor Schulungsbeginn fällig und ausschließlich durch Überweisung zu zahlen. Bei einer kurzfristigeren Anmeldung muss das Schulungsentgelt spätestens am ersten Schulungstag gezahlt sein. Andernfalls kann die CAD-Mode-Schule den Teilnehmer von der Schulung ausschließen, ohne dass die Verpflichtung zur Zahlung des Schulungsentgelts entfällt.
Die für den Zahlungsverkehr erforderlichen Daten können der Anmeldebestätigung entnommen werden.
c) Bei Zahlungsverzug entstehen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins. Für jedes erforderliche Mahnschreiben werden für den entstehenden Verwaltungsaufwand pauschal 5,00 in Rechnung gestellt.
5. Schulungsordnung
a) Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Dozenten zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Schulung Folge zu leisten.
b) Die Schulungsräume und -ausstattung dürfen nur im Rahmen der belegten Schulung und zur Erreichung des Schulungsziels genutzt werden.
c) Bei wiederholten Verstößen bzw. einem groben Verstoß gegen die Schulungsordnung kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an einem Schulungstag oder an der gesamten Schulung ausgeschlossen werden. Ersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Falle ausgeschlossen.
6. Urheberrechte
a) Sämtliche Schulungsunterlagen (hierzu gehören auch auf Datenträgern gespeicherte Informationen) und eingesetzte Computerprogramme unterliegen Urheberrechten. Eine Vervielfältigung in jeder Form ist ohne ausdrückliche Genehmigung der CAD-Mode-Schule bzw. des jeweiligen Urheberrechtsinhabers nicht gestattet.
b) Der Teilnehmer räumt der CAD-Mode-Schule das unwiderrufliche und unentgeltliche Recht zur Präsentation der während der Schulung erstellten Arbeiten ein. Eine über die Präsentation hinausgehende Verwertung der Arbeiten durch die CAD-Mode-Schule erfolgt nicht. Der Teilnehmer hat bei einer eigenen Verwertung selbständig zu prüfen, ob und inwieweit seine Arbeit ggf. Urheberrechte Dritter verletzt. Die CAD-Mode-Schule trägt in diesem Zusammenhang keinerlei Verantwortung.
7. Haftung
Die Haftung von CAD4fashion und ihrer Erfüllungsgehilfen ist in jedem Fall auf grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden beschränkt, soweit es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht.
8. Salvatorische Klausel
Bei der Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt der Vertrag im Übrigen entsprechend seiner Intention aufrecht erhalten. Der Teilnehmer und die CAD-Mode-Schule verpflichten sich, insoweit eine Ergänzungsregelung zu vereinbaren.
9. Datenschutzerklärung
Die persönlichen Angaben des Teilnehmers werden für die Organisation der Schulung EDV-technisch gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Teilnehmer erklärt sich bis zum Erhalt eines jederzeit möglichen Widerspruchs bereit, über Aktionen und Angebote der CAD-Mode-Schule informiert zu werden.